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Kategorien | Pflichtunterweisungen, Recht & Gesetze, Klinik |
Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften sind berechtigt, eigene Regelungen zum Datenschutz zu schaffen. Und das hat die evangelische Kirche für sich aufgegriffen und eigene Regelungen ausgearbeitet.
Was man im ersten Moment vielleicht gar nicht denkt: Das kirchliche Datenschutzrecht gilt auch für die von den Religionsgemeinschaften betriebenen Organisationen, wie Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Kindergärten oder Schulen.
Eine der täglichen Herausforderungen, vor allem im Umgang mit Gesundheitsdaten, ist die Verarbeitung von sensiblen personenbezogenen Daten. Hierzu zählen die Gesundheitsdaten Ihrer Pflegebedürftigen, aber auch alle Daten zu Angehörigen, Mitarbeitern und Dienstleistern.
Datenschutzbeauftragter und -auditor André Weinert beantwortet Ihnen alle datenschutzrelevanten Fragen, wie zum Beispiel: Was sind »Betroffene Personen«? Was ist ein »Verantwortlicher«? Was ist eine »Verarbeitung«? Was bedeutet »Zweck der Verarbeitung«?
Unser Referent führt Sie in dieser praxisnahen Datenschutzschulung durch die wichtigsten Artikel der evangelisch-kirchlichen Datenschutzbestimmungen.
Lerninhalte:
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